Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pool und Gartenbau Jens Maier
(AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Pool und Gartenbau Jens Maier (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Planung, Lieferung, Bau, Sanierung und Installation von Schwimmbecken, Pooltechnik, Gartenanlagen sowie sämtlichen damit verbundenen Dienstleistungen.
2. Angebote und Unterlagen
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und technische Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
4. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Baubeschreibung und den vereinbarten Plänen.
Änderungen während der Bauphase (Materialwechsel, Zusatzarbeiten, technische Anpassungen) werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
5. Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Preisänderungen sind möglich, wenn sich Material‑ oder Lieferkosten nachweislich erhöhen.
Verbrauchskosten wie Strom, Wasser oder Abwasser während der Bauphase trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Vorrauszahlungen für Materialbeschaffung werden lt Angebot berechnet.
Abschlagszahlungen nach Baufortschritt sind zulässig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher:
freien Zugang zur Baustelle,
geeignete Zufahrtswege für Maschinen und Lieferfahrzeuge,
Bereitstellung von WC, Strom‑ und Wasseranschlüssen,
Einholung notwendiger Genehmigungen (z. B. Bauamt), sofern nicht anders vereinbart,
dass keine Leitungen, Rohre oder Hindernisse im Baugrund liegen.
8. Bauausführung
Die Arbeiten werden nach anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
Witterungsbedingte Verzögerungen verlängern die Bauzeit entsprechend.
Lieferverzögerungen durch Hersteller oder Speditionen gelten nicht als Verschulden des Auftragnehmers.
9. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
Die Inbetriebnahme des Pools oder der Technik gilt als Abnahme, auch wenn Restarbeiten ausstehen.
Offensichtliche Mängel sind sofort, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Bauwerke.
Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
Keine Haftung für Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wasserpflege, Frost, Überfüllung, falsche Chemikalien oder Fremdeingriffe.
11. Haftung
Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Keine Haftung für höhere Gewalt (Starkregen, Erdrutsch, Frostschäden, Lieferengpässe).
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
13. Rücktritt / Kündigung
Kündigung nach § 648 BGB ist möglich.
Bereits erbrachte Leistungen sowie bestellte Materialien sind vollständig zu vergüten.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz von Pool und Gartenbau Jens Maier, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.